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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


§ 1 Anmeldung, Vertrag, kein Widerrufsrecht bei touristischen Angeboten

Ihre Anmeldung kann schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Die Anmeldung zu einem Seminar muss bis spätestens 14 Tage vor Beginn des Seminares erfolgt sein. Mit der Anmeldung bieten Sie mir als Veranstalter den Vertragsabschluss an. Der Vertrag kommt durch meine schriftliche oder per E-Mail vorgenommene Buchungsbestätigung zustande. Gemäß §312b Nr. 6 BGB entfällt das Widerrufsrecht bei touristischen Leistungen nach der Buchungsbestätigung.

Eine Anzahlung in Höhe von 50% der Seminargebühr ist 7 Tage nach Zugang der Buchungsbestätigung fällig. Der Restbetrag der Seminargebühr muss spätestens 2 Wochen vor Beginn des Seminars auf dem angegebenen Konto eingegangen sein.

§ 2 Leistung

Der Umfang der vertraglichen Leistung und die Höhe der Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots sowie aus der schriftlichen Buchungsbestätigung. Bei Abweichungen zwischen den Angaben des Angebots und der Buchungsbestätigung gelten die Angaben der Buchungsbestätigung.
Durch den Teilnehmer während der Veranstaltung nicht in Anspruch genommene Leistungen rechtfertigen keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Die gebuchten Leistungen werden durch den Veranstalter, Alexandra Vietense, erbracht. Kurzfristige personelle Änderungen aufgrund von Krankheit oder ähnlichen Gründen können jederzeit vorgenommen werden und ziehen keine Minderung des Reisepreises nach sich.
Programmänderungen (z.B. wetterbedingt) begründen keine Ersatzforderungen. Bei der Leistungserbringung kann sich der Veranstalter eines Erfüllungsgehilfen bedienen.

Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Leistung.

§ 3 Rücktritt durch den Teilnehmer

Der Rücktritt ist jederzeit schriftlich oder per E-Mail möglich. Als Ersatz für bereits getroffene Vorkehrungen und Aufwendungen besteht bei einem Rücktritt vor Beginn des Seminares folgender Anspruch des Veranstalters:

  • bis 4 Wochen vor Anreise kostenfrei
  • weniger als 4 Wochen bis 1 Woche vor Anreise (ab dem 28.-8. Tag) 50% der Seminargebühr
  • weniger als 1 Woche bis einen Tag vor der Anreise 75% der Seminargebühr
  • am Tag der Anreise 100% der Seminargebühr

Es kann ein Ersatzteilnehmer gestellt werden. In diesem Fall entfällt die Rücktrittsgebühr. Dazu ist eine schriftliche Information an den Veranstalter erforderlich. Die Ersatzperson kann vom Veranstalter zurückgewiesen werden, wenn Sie den Anforderungen (z. B. gesundheitlichen Voraussetzungen) an das Seminar nicht gerecht wird. Bei Abreise nach Antritt der Reise gibt es keinerlei Rückerstattungen.

Ich empfehle Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

§ 4 Rücktritt durch den Veranstalter

Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen ist der Veranstalter berechtigt, spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn vom Vertrag zurückzutreten.
Der Teilnehmer erhält einen bereits eingezahlten Seminarpreis zurück. Weitere Ansprüche seitens des Teilnehmers sind ausgeschlossen.
Ein Vertrag kann fristlos und außerordentlich gekündigt werden, wenn ein Teilnehmer die Veranstaltung nachhaltig stört oder sich so verhält, dass eine sofortige Kündigung gerechtfertigt ist. Aus dem Ausschluss aus der Veranstaltung ergibt sich keine Rückerstattung der Seminargebühren.


§ 5 Gesundheitliche Voraussetzungen

Das Fasten für Gesunde dient der Gesundheitsvorsorge und richtet sich ausdrücklich an Teilnehmer, die sich fit und gesund fühlen und eigenverantwortlich an den Fastenseminaren und an den damit verbundenen Aktivitäten teilnehmen möchten. Das Fasten für Gesunde ist demnach kein Heilfasten im klinischen Sinne unter ärztlicher Leitung.
Voraussetzung zur Teilnahme an einem Fastenseminar ist somit die gesundheitliche Eignung des Teilnehmers. Diese Eignung wird vor Ort nicht überprüft. Im Zweifelsfall oder bei regelmäßiger Medikamenteneinnahme wird eine Abklärung durch den Hausarzt vor Antritt der Fastenwoche empfohlen.
Wenn ein Teilnehmer die körperlichen und gesundheitlichen Voraussetzungen (siehe beigefügter Fragebogen) für die Teilnahme an einem Fastenseminar nicht erfüllt und wenn es aufgrund dessen zu Schäden an seiner Gesundheit kommt, so haftet die Seminarleitung hierfür nicht.
Die Seminarleitung hat nach freiem Ermessen das Recht, den Teilnehmer aufgrund seiner Angaben im Fragebogen von der Teilnahme auszuschließen. Eventuell bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.

§ 6 Körperliche Anforderungen

Ist ein Teilnehmer den angegebenen körperlichen Anforderungen einer normal verlaufenden Veranstaltung nicht gewachsen, so liegt das in seiner Verantwortung. Auf Rücksichtnahme, die eine Beeinträchtigung des Verlaufs der Veranstaltung für Mitteilnehmer bedeuten würde, hat er keinen Anspruch. Die Teilnahme an der Veranstaltung geschieht auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Schäden während einer Tagesaktivität (z.B. Wandern, Yoga oder Radfahren) besteht auch dann nicht, wenn die Kursleitung an derselben teilnimmt.


§ 7 Haftung, Haftungsbeschränkung

Die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Veranstalters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen.

Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung sind bei Sachschäden und Personenschäden auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens begrenzt, in jedem Fall aber auf die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung des Veranstalters. Schadensersatzansprüche bei Sachschäden müssen innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung gegenüber der Seminarleitung geltend gemacht werden. Danach ist die Geltendmachung von Ansprüchen ausgeschlossen. Der Gewährleistungsanspruch des Teilnehmers ist ausgeschlossen, wenn der Teilnehmer es schuldhaft unterlassen hat, den Sachschaden unverzüglich vor Ort anzuzeigen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Jeder Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung, dass er selbst die volle Verantwortung für sein eigenes Handeln während der gesamten Veranstaltung trägt, dass er gegen Schäden ausreichend privathaftpflichtversichert ist und den Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen von etwaigen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter freistellt, soweit sie auf einem Verschulden des Teilnehmers beruhen.

§ 8 - Änderungsvorbehalt

Der Veranstalter ist berechtigt, notwendige inhaltliche und organisatorische Änderungen oder Abweichungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für die Teilnehmer*innen nicht wesentlich beeinträchtigt.

Insbesondere ist der Veranstalter berechtigt, die vorgesehenen Referent*innen im Bedarfsfall (zum Beispiel bei Krankheit, Unfall) durch andere hinsichtlich des angekündigten Themas gleich qualifizierte Personen zu ersetzen. Findet der Veranstalter keinen Ersatz, ist er berechtigt, Teilbereiche zu streichen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für die Teilnehmer*innen nicht in der Gesamtheit wesentlich beeinträchtigt.


§ 9 Sonstige Bestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Landau in der Pfalz. Sollten einzelne Bestimmungen des Vermittlungsvertrages, insbesondere diese allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt.

Stand: März 2022

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